Das revidierte Gewässerschutzgesetz verlangt von den Kantonen die nutzungsplanerische Festlegung von Gewässerräumen an sämtlichen Oberflächengewässern. Der Gewässerraum dient dem Schutz der natürlichen Funktionen der Gewässer und stellt ausserdem den Hochwasserschutz sowie eine allfällige Gewässernutzung sicher.
Im Kanton Zürich wurde bereits ein grundsätzliches Vorgehen zur Festlegung der Gewässerräume im Siedlungsgebiet erarbeitet. In einem zweiten Schritt soll auch eine einheitliche Methodik für Gewässer ausserhalb des Siedlungsgebiets entwickelt werden.
Am Beispiel von drei Pilotgemeinden, u.a. der Gemeinde Bauma, werden Grundsätze für die Festlegung des Gewässerraums in Landwirtschafts- und Waldgebieten ausgearbeitet. Diese bilden wiederum die Grundlage für spätere Vollzugshilfen.
Entwicklung von Anwendungsprinzipien in folgenden Themenbereichen:
Im Feld wurden drei Varianten zur Visualisierung möglicher Gewässerräume abgesteckt:
Entwicklung von Anwendungsprinzipien in folgenden Themenbereichen:
Im Feld wurden drei Varianten zur Visualisierung möglicher Gewässerräume abgesteckt: