Gemeinden sind rechtlich verpflichtet eine Generelle Entwässerungsplanung (GEP) zu erstellen, welche einen sachgemässen Gewässerschutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung gewährleistet. Wenn in einem begrenzten, hydrologisch zusammenhängenden Gebiet die GEPs der Gemeinden aufeinander abgestimmt werden müssen, so haben die Kantone für die Erstellung eines regionalen Entwässerungsplans (REP) zu sorgen. Der REP hat unter anderem das Ziel, Massnahmen zur Verminderung der Hochwassergefahr zu ermitteln und den Umgang mit Meteorwasser zu regeln. Durch den REP wird eine nachhaltige Aufwertung der Standort- und Lebensqualität bezweckt
In der Region Obere March (Linthebene), war der Handlungsbedarf durch wiederkehrende Hochwasser und ökologische Defizite in den vorwiegend künstlichen Gewässern (Kanäle) der Linthebene angezeigt. Im Jahr 2008 wurde vom Regierungsrat des Kantons Schwyz die Erarbeitung des REP Obere March beschlossen und die Linthebene-Melioration mit der Projektleitung betraut. Im Jahr 2009 wurde unser Büro beauftragt, die Teilbereiche Hochwasserschutz, Gewässerschutz bei Trockenwetter und weiterführende Aufwertungsmassnahmen für Gewässer zu bearbeiten. Den Teilbereich Gewässerschutz bei Regenwetter wurde von der Holinger AG bearbeitet, die Ökologie von AquaPlus und der Teilbereich Abwasser von Hydroconsult Krejci. In den einzelnen Teilbereichen wurde der Ist-Zustand analysiert, der Handlungsbedarf abgeschätzt, geeignete Massnahmen untersucht, sowie Empfehlungen zur Priorisierung der Massnahmen, zum Realisierungszeitraum und zur Erfolgskontrolle gemacht.
Da knapp die Hälfte der untersuchten Gewässerabschnitte bedeutende Defizite aufweisen, besteht grosser Handlungsbedarf. Die Hauptdefizite liegen bei der Ökomorphologie sowie der Ökologie der Gewässer. Daneben sind die Emissionen aus der Landwirtschaft, der Hochwasserschutz und die Strassenentwässerung von Bedeutung. Der lokale Handlungsbedarf wurde insbesondere im Bereich Hochwasserschutz als gross eingestuft. Im Bereich Gewässermorphologie, Landwirtschaft und Strassenentwässerung besteht regionaler Handlungsbedarf. Insgesamt wurden im REP Obere March 19 konkrete Massnahmen zur Erreichung der Schutzziele vorgeschlagen. Dazu zählt die ökomorphologische Aufwertung der Fliessgewässer, das Unterhaltskonzept für Bäche und Entwässerungsgräben, die Sanierung von Brücken und Durchlässen, zentrale und dezentrale Retentionsmassnahmen, sowie Entwässerungen von Autobahnen und Kantonsstrassen.