Neben einem Flachmoor in Ermenswil SG, welches in der Schutzverordnung der Gemeinde Eschenbach als Naturschutzgebiet ausgeschieden ist, wurde von der Brunner + Huber AG eine asphaltierte Erschliessungsstrasse geplant, welche stellenweise in die Pufferzone des Schutzgebietes zu liegen kommt. Da Pufferzonen dem Schutz von Schutzgebieten dienen, sind Bauten und Anlagen in diesen Zonen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei bewilligt werden, sofern sich ein überwiegendes Interesse nachweisen lässt. Da die topografische Situation in Ermenswil eine andere Erschliessung kaum erlaubt, wurde die Erschliessungsstrasse in der Pufferzone an der Grenze zum Naturschutzgebiet vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei unter Auflagen bewilligt. Gemäss der naturschutzrechtlichen Verfügung waren die Bauarbeiten, welche im August 2012 starteten, durch eine weisungsberechtigte, ökologisch geschulte Fachperson begleiten zu lassen, und nach Abschluss der Arbeiten war der Fachstelle für Natur, Jagd und Fischerei ein kurzer schriftlicher Bericht über den Verlauf der ökologischen Baubegleitung einzureichen.
Im Mai 2012 erhielt unser Büro von der Brunner + Huber AG den Auftrag für die Umweltbaubegleitung (UBB) im Rahmen der Bauarbeiten für die Erschliessungsstrasse in Ermenswil. Der Auftrag umfasste die Sicherstellung der Umsetzung der öffentlichen Auflagen, die Kontrollen und die Schlussabnahme. Es wurden verschiedene Massnahmen zur Einhaltung der Auflagen aus der naturschutzrechtlichen Verfügung festgelegt, um den Schutz des Flachmoors zu gewährleisten. Die Umsetzung der Massnahmen wurde überwacht und die Ergebnisse der Umweltbaubegleitung in Form eines Kurzberichtes zuhanden des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei dokumentiert. Die Schlussabnahme erfolgte nach Beendigung der Bauarbeiten.