Für den Bootshafen "Ortsgemeinde Süd" musste die Konzession erneuert werden. Weil der Hafen in der Zwischenzeit mehr als 100 Bootsplätze hat, musste für die Neukonzessionierung erstmals die Umweltverträglichkeit abgeklärt werden und zwar rückwirkend ab Erstellung des Hafens im Jahre 1959. Entsprechend wurde auch die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Lebensräume gemäss Art. 18, Absatz 1 des Natur- und Heimatschutzgesetzes beurteilt, insbesondere die bauliche Beeinträchtigung (Verlust an Rietwiesen und natürlichem Seeufer) und die betriebliche Beeinträchtigung aufgrund der heutigen Nutzung des Hafens. Die bauliche Beeinträchtigung wurde aufgrund von alten Aufzeichnungen und Luftbildaufnahmen vor 1959 rekonstruiert und die betriebliche Beeinträchtigung durch Bestandesaufnahmen u.a. der Wasserpflanzen im und um den Bootshafen. Für die Bemessung der Ersatzmassnahmen kam die BAFU-Vollzugshilfe zur Bilanzierung von Ersatzmassnahmen zur Anwendung. Als Ersatzmassnahmen konnten die Seeuferaufwertung entlang der Hafenpromenade und die Schaffung von neuen Feuchtgebieten mit Amphibienlebensräumen angerechnet werden.
Anzahl Bootsplätze: 130 Wasserfläche 6'000 m²
Anzahl Bootsplätze: 130 Wasserfläche 6'000 m²